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   VGH Bayern, 13.01.1997 - 1 CS 96.3580   

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https://dejure.org/1997,42459
VGH Bayern, 13.01.1997 - 1 CS 96.3580 (https://dejure.org/1997,42459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.1997 - 1 CS 96.3580 (https://dejure.org/1997,42459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 1 CS 96.3580 (https://dejure.org/1997,42459)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 14.11.2022 - M 31 K 20.6830

    Koordinationsrechtlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag, Beteiligung eines

    Das ist entweder der Fall, wenn unter Abbruch der alten eine neue Anlage errichtet wird oder das bisherige Bauwerk derart entkernt und erneuert wird, dass es einer Neuerrichtung gleichsteht, es also trotz Anknüpfung an verbliebene Bauelemente eine neue Identität erhält (vgl. Harster/Cassimir, BayWG, 1908, Art. 63 Anm. 2 Nr. 2; in diese Richtung für das Baurecht BayVGH B.v. 13.1.1997 - 1 CS 96.3580 - BeckRS 1997, 18613 (unter II.); Dirnberger in Busse/ Kraus, BayBO, August 2019, Art. 3 Rn. 78 ff.).
  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines

    Auch die Lage "in landschaftlich reizvoller Gegend" vermag deshalb für sich genommen das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer solchen Beseitigungsverfügung nicht zu begründen (so aber VGH München, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 1 Cs 96.3580 - BRS 59 Nr. 212), sondern kann lediglich Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung der von dem Bauwerk unter den konkreten Umständen ausgehenden Nachahmungsanreize sein.
  • VG Koblenz, 29.07.2008 - 7 L 792/08

    Investor muss Erweiterungen einer ehemaligen Mühle abreißen

    Zu letzteren zählen das Beseitigen negativer Vorbildwirkungen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 7 B 573/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 - beide nach juris), die Beseitigung nicht-genehmigungsfähiger Anlagen in reizvollen Gegenden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 1 CS 96.3580 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - beide nach juris) und die Verhinderung weiterer Baurechtsverstöße durch notorische Schwarzbauer (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 19. Juli 1984 - 4 TH 73/83 - nach juris).
  • VG Würzburg, 07.12.2021 - W 5 S 21.1440

    Baueinstellungsverfügung wegen formell illegaler Renovierungsarbeiten

    Hierunter fällt das Wiederherrichten zerstörter oder schadhafter Bauteile und das Beseitigen von Mängeln oder Schäden durch Maßnahmen, die den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen oder ihn wiederherstellen oder erhalten (BayVGH, B.v. 13.1.1997 - 1 CS 96.3580 - BeckRS 1997, 18613).
  • VG München, 28.05.2014 - M 9 K 13.2401

    Instandsetzungsarbeiten; Abgrenzung zur Erneuerung; Baueinstellung

    Die Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtiger Änderung bzw. Neuerrichtung von Anlagen einerseits und verfahrensfreien Instandhaltungsarbeiten nach Art. 57 Abs. 6 BayBO andererseits ist anhand einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung vorzunehmen, wobei der Umfang und die Intensität der baulichen Erneuerung maßgeblich sind (BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - BayVGH, B.v. 13.1.1997 - 1 CS 96.3580 - beide juris; Simon/Busse, BayBO, Art. 3 Rn. 111).
  • VG München, 24.10.2011 - M 8 K 10.5080

    Baueinstellungsverfügung; Zwangsgeldandrohung; Einfriedungssatzung

    Zwar gehört zur Instandhaltung auch das Wiedererrichten zerstörter oder schadhafter Bauteile und das Beseitigen von Mängeln oder Schäden durch Maßnahmen, die den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen oder ihn wiederherstellen und erhalten (BayVGH Beschl. v. 13.01.1997, Az: 1 CS 96.3580, BRS 59 Nr. 212).
  • VG München, 13.03.2014 - M 11 K 13.3640

    Baueinstellung; keine bloßen Instandhaltungsarbeiten

    Instandhaltungsarbeiten erfassen dagegen nicht das vollständige Auswechseln von wesentlichen Bauteilen oder das Auskernen von ganzen Gebäuden, das einer Neuerrichtung gleichkommt (BayVGH, B.v.13.1.1997 - 1 CS 96.3580 -, BRS 59 Nr. 212).
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